DIW Wochenbericht 39 / 2026, S. 595-601
Tomaso Duso, Joseph E. Harrington Jr., Carl Kreuzberg, Géza Sápi
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„Öffentliche Kommunikation ist eine frei verfügbare Quelle, die bisher kaum von der Kartellaufsicht genutzt wurde. Hunderttausende Dokumente durchzusehen, ist früher am Aufwand gescheitert, heute aber datengestützt möglich. Behörden können so ihre Kapazitäten gezielt auf die auffälligsten Fälle lenken, statt auf Hinweise zu warten.“ Tomaso Duso
Kartellabsprachen werden typischerweise im Geheimen getroffen. Doch Unternehmen können ihr Verhalten auch über öffentliche Kommunikation koordinieren, zum Beispiel in Pressestatements, Interviews oder öffentlichen Gesprächen mit Investor*innen und Analyst*innen. Dieser Bericht stellt ein Verfahren vor, das in großen Mengen öffentlicher Unternehmenskommunikation Aussagen systematisch identifiziert, die eine Abstimmung zwischen Wettbewerbern erleichtern können. Dazu durchsucht es Texte nach Wortpaaren, die strategische Aussagen mit Bezügen zum Wettbewerb verbinden – eine Kombination, die wettbewerbsverzerrend wirken kann. Das Verfahren wird auf rund 350 000 sogenannte Earnings Calls aus den Jahren 2004 bis 2022 angewendet. Das sind regelmäßig stattfindende, öffentlich zugängliche Telekonferenzen börsennotierter Unternehmen mit Investor*innen und Analyst*innen. Die Analyse zeigt, dass Unternehmen in etwa einem Fünftel der Gespräche solche Sprachmuster verwenden. Für die Kartellaufsicht sind sie vor allem dann relevant, wenn Wettbewerber gleichzeitig oder wiederholt ähnlich kommunizieren. Für Wettbewerbsbehörden erweitert diese Methode die Möglichkeiten der verdachtsunabhängigen Kartellaufdeckung. Sie lenkt knappe Prüfkapazitäten auf die auffälligsten Dokumente. Die Europäische Kommission hat die Methode daher bereits für eine erste Nachprüfung auf Basis öffentlicher Kommunikation eingesetzt.
Kartelle zählen zu den schwersten Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Studien gehen davon aus, dass sie im Durchschnitt zu rund 15 Prozent überhöhten Preisen führen und das oft über viele Jahre hinweg, bevor die Absprache aufgedeckt wird.Marcel Boyer und Rachidi Kotchoni (2015): How Much Do Cartels Overcharge? Review of Industrial Organization 47(2), 119–153 (online verfügbar; abgerufen am 4. September 2026. Dies gilt auch für alle anderen Onlinequellen, soweit nicht anders vermerkt). Die volkswirtschaftlichen Folgen sind weitreichend. Haushalte zahlen mehr für Alltagsgüter. Unternehmen in nachgelagerten Branchen tragen höhere Einkaufskosten, die ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Und die öffentliche Hand, als einer der größten Einkäufer in Deutschland, verliert Milliarden durch kartellverzerrte Ausschreibungen.Das Bundeskartellamt schätzt auf Basis einer Studie der Jahre 2009 bis 2014, dass allein die Aufdeckung und Zerschlagung von Kartellen Verbraucher*innen jährlich mindestens 460 Millionen Euro spart, und das gilt nur für die aufgedeckten Fälle. Da nur ein kleiner Teil der Kartelle aufgedeckt wird, liegt der tatsächliche volkswirtschaftliche Schaden um ein Vielfaches höher. Vgl. Bundeskartellamt (2017): Erfolgreiche Kartellverfolgung – Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher (online verfügbar).
Die Aufdeckung von Kartellen ist jedoch anspruchsvoll, denn Absprachen finden in der Regel im Verborgenen statt. Lange galten Kronzeugenprogramme, also Selbstanzeigen von Kartellbeteiligten gegen Bußgelderlass, als wirksamstes Instrument der Kartellaufdeckung. Ihre Bedeutung nimmt jedoch ab: Weltweit ging die Zahl der Kronzeugenanträge zwischen 2015 und 2021 um rund zwei Drittel zurück.OECD (2023): OECD Competition Trends 2023. OECD Publishing, Paris (online verfügbar). Wettbewerbsbehörden setzen deshalb neben Kronzeugenprogrammen zunehmend auf datengestützte Screening-Verfahren, um verdächtige Märkte und Unternehmen zu identifizieren. Diese Entwicklung zeigt sich auch in Deutschland. Der Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sieht ein Screening der Vergabedaten des Bundeskartellamts vor. Vor diesem Hintergrund erscheint der Zeitpunkt günstig, die Kartellaufsicht um weitere datengestützte Verfahren zu erweitern.
Dieser Wochenbericht stellt ein neuartiges Screening-Instrument vor, das die öffentliche Kommunikation von Unternehmen als bislang kaum genutzte Datenquelle erschließt.Der Wochenbericht basiert auf Tomaso Duso et al. (2026): Public Communication and Collusion: New Screening Tools for Competition Authorities. Journal of Competition Law & Economics (im Erscheinen; online verfügbar).
Unternehmen kommunizieren aus guten Gründen öffentlich. Sie informieren Investor*innen, Kund*innen und Lieferant*innen über ihre aktuelle Geschäftslage und Aussichten. Meist ist das unproblematisch. Richtet ein Unternehmen seine Botschaft allerdings gezielt an die Konkurrenz, kann öffentliche Kommunikation die Abstimmung des Marktverhaltens erleichtern, eine geheime Absprache ersetzen oder ergänzen und so den Wettbewerb einschränken.
Eine solche Botschaft ist ökonomisch zunächst unverbindlich und gilt in der Wirtschaftsforschung als „cheap talk“. Dennoch kann sie als Signal dienen und die Erwartungen der Beteiligten aufeinander abstimmen.Vgl. Vincent P. Crawford und Joel Sobel (1982): Strategic Information Transmission. Econometrica 50(6), 1431–1451 (online verfügbar); Joseph Farrell und Matthew Rabin (1996): Cheap Talk. Journal of Economic Perspectives 10(3), 103–118 (online verfügbar). Das kann etwa geschehen, wenn konkurrierende Unternehmen ein gemeinsames Verständnis für ihr strategisches Verhalten entwickeln, etwa über höhere Preise oder geringere Mengen. Für diesen Zusammenhang gibt es empirische Belege. In der US-Luftfahrt sank beispielsweise das Sitzplatzangebot um knapp zwei Prozent, als alle etablierten Fluggesellschaften eines Marktes in ihren Earnings Calls „capacity discipline“ (Kapazitätsdisziplin) erwähnten.Gaurab Aryal, Federico Ciliberto und Benjamin T. Leyden (2022): Coordinated Capacity Reductions and Public Communication in the Airline Industry. The Review of Economic Studies 89(6), 3055–3084 (online verfügbar).
Das entwickelte Screening-Instrument prüft öffentliche Unternehmenskommunikation auf Aussagen, die Absprachen zwischen Wettbewerbern erleichtern können. Dafür muss zunächst definiert werden, welche Aussagen als potenziell problematisch gelten. Den Maßstab liefert das Wettbewerbsrecht: Es bestimmt, wann öffentliche Äußerungen die Grenze zur unzulässigen Abstimmung zwischen Wettbewerbern überschreiten.
Maßgeblich ist in der Europäischen Union Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Danach können bestimmte Formen des Informationsaustauschs zwischen Wettbewerbern oder vorzeitige Preisankündigungen wettbewerbswidrig sein, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Manche Rechtsordnungen behandeln bereits die bloße Aufforderung zur Absprache als rechtswidrig. Am beweiskräftigsten sind Fälle, in denen mehrere Wettbewerber öffentlich dasselbe wettbewerbsbeschränkende Ziel bekunden. Erklären beispielsweise mehrere Unternehmen, die Branche solle Kapazitäten senken, liegt eine abgestimmte Verhaltensweise nahe.
Auf dieser Grundlage lassen sich Aussagen systematisch klassifizieren. Die zugrunde liegende Definition unterscheidet drei Klassen von Aussagen, die Absprachen zwischen Wettbewerbern erleichtern können.Joseph E. Harrington Jr. (2022): Collusion in Plain Sight: Firms’ Use of Public Announcements to Restrain Competition. Antitrust Law Journal 84(2), 521–563. Erstens kann ein Unternehmen ankündigen, wie es auf das Verhalten der Konkurrenz reagieren wird. Der kanadische Einzelhändler Dollarama etwa bezeichnete sich in einem Earnings Call ausdrücklich als Preisfolger, nicht als Preisführer. Zweitens kann ein Unternehmen erklären, wie sich die Wettbewerber oder die Branche verhalten sollen. So erklärte ein Vorstand des Getränkeherstellers Kofola 2022, alle Wettbewerber sollten die Preise anheben. Drittens kann ein Unternehmen voraussagen, wie sich die Wettbewerber oder die Branche verhalten werden. Beim Dämmstoffhersteller Rockwool erwartete ein Vorstand öffentlich, dass alle Hersteller ihre Preise erhöhen würden.Beispiele nach Duso et al. (2026), a. a. O.
Manche Aussagen verbinden mehrere Elemente. Im Earnings Call der Lufthansa am 4. März 2021 ließ ein Vorstand wenig Zweifel an der Absicht, Preiswettbewerb zu vermeiden:
„Wir wollen den Preiskrieg da draußen einfach vermeiden. Eine gewisse Kapazitätsdisziplin der führenden Fluggesellschaften wie uns wird uns allen helfen, eine gesunde Branche zu schaffen. Und ich glaube, wir senden alle die richtigen Signale in diese Richtung.“ Der Vorstand äußert hier den Wunsch, dass die Wettbewerber ihre Kapazität begrenzen, und bestätigt, dass diese bereits entsprechende Signale senden.Übersetzung aus dem Englischen. Dies gilt auch für die folgenden Zitate. Zitat nach Duso et al. (2026), a. a. O.
Das entwickelte Screening-Verfahren prüft öffentliche Unternehmenskommunikation auf kollusionsfördernde Sprache. Von Kollusion spricht man, wenn Wettbewerber ihr Verhalten so aufeinander abstimmen, dass ein Marktergebnis entsteht, das unter Wettbewerb nicht zustande käme – etwa höhere Preise oder geringere Mengen. Anders als bei einem Kartell braucht es dafür keine ausdrückliche Vereinbarung. Dafür muss zunächst definiert werden, welche Aussagen als potenziell problematisch gelten. Dazu wird öffentliche Unternehmenskommunikation mithilfe eines Wörterbuchs aus Wortpaaren durchsucht. Solche Wortpaare, sogenannte Bigramme, bestehen aus festen Zwei-Wort-Kombinationen und enthalten mehr Information als einzelne Wörter. Wenn Unternehmen etwa über „capacity reduction“ (Kapazitätssenkung) sprechen, kann das auf eine wettbewerbsbeschränkende Absprache hindeuten; das isolierte Wort „capacity“ sagt hingegen nicht viel aus.Die Analyse wurde auf Englisch durchgeführt. Die Begriffe in diesem Bericht sind daher die tatsächlich gezählten Suchbegriffe. Eine Übersetzung würde nicht das wiedergeben, was gemessen wurde. Im Englischen ist der Unterschied zwischen Einzelwort („price“) und Wortpaar („price increase“) zentral, da erst das Wortpaar die Aussage präzisiert. Das Deutsche bildet dagegen aus dem Wortpaar „price increase“ das Einzelwort „Preiserhöhung“. Ein deutsches Wörterbuch müsste deshalb anders aufgebaut werden.
Das Wörterbuch unterscheidet zwei Kategorien von Wortpaaren. Die erste umfasst Wortpaare zur Unternehmensstrategie (STRAT), die zweite solche mit Bezug zum Wettbewerb (COMP). Besonders auffällig sind Aussagen, die Wortpaare aus beiden Kategorien beinhalten. Das Wörterbuch wurde in Zusammenarbeit mit Fachleuten der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission entwickelt und stützt sich auf die einschlägige Fachliteratur (Kasten).
Das Wörterbuch besteht aus Wortpaaren (Bigrammen), die in zwei Kategorien erfasst werden. Die erste Kategorie umfasst Aussagen zur Geschäftsstrategie (STRAT), die zweite Bezüge auf den Wettbewerb (COMP). Die vollständigen Wortlisten sind nicht öffentlich; Details erhalten die Wettbewerbsbehörden.
Das Wörterbuch entsteht in drei Schritten. Im ersten Schritt entstehen Einzelwörter (Unigramme). Für die Strategie zählen Begriffe wie Preis, Marge, Anteil, Gewinn und Kapazität. Für den Wettbewerb zählen Begriffe wie Wettbewerb, Wettbewerber, Branche und Mitbewerber. Im zweiten Schritt werden die Einzelwörter zu Wortpaaren kombiniert. Sie werden mit Begriffen für Absicht (beispielsweise sollte, wird, erwartet), Handlung (wie erhöhen, anheben, senken) und Marktumfeld (etwa Disziplin, rational, Überangebot) verbunden. So entstehen Wortpaare wie „price increase“ (Preiserhöhung) oder „reduce capacity“ (Kapazität senken). Im dritten Schritt erfolgt die manuelle Auswahl. Fachleute ergänzen aussagekräftige Wortpaare und streichen mehrdeutige. Am Ende umfasst das Wörterbuch 108 Strategie- und 503 Wettbewerbswortpaare.
Auf Basis dieses Wörterbuchs werden für jeden Earnings Call zwei Kennzahlen berechnet. STRAT zählt die Strategiewortpaare und COMP die Wettbewerbswortpaare. Für den Abgleich mit Wettbewerbern werden beide Werte je Unternehmen und Quartal summiert.
Entscheidend ist zudem nicht nur, was ein Unternehmen selbst sagt. Ebenso wichtig ist, wie seine Sprache mit jener seiner Wettbewerber interagiert. Besonders verdächtig ist es, wenn mehrere Konkurrenten gleichzeitig oder kurz nacheinander mehrmals dieselben Wortpaare verwenden und dies über längere Zeit anhält.
Für die Analyse wird das Wörterbuch auf 366 937 Earnings Calls von etwa 15 000 Unternehmen weltweit angewendet. Als Earnings Call bezeichnet man die vierteljährliche, öffentlich zugängliche Telefonkonferenz, in der börsennotierte Unternehmen gegenüber Investor*innen und Analyst*innen ihre Geschäftszahlen, ihre operative Entwicklung und ihre strategischen Prioritäten erläutern. Die Daten stammen aus der Datenbank S&P Capital IQ und umfassen den Zeitraum 2004 bis 2022, wobei rund 85 Prozent der Earnings Calls auf die Jahre 2011 bis 2022 entfallen. Die meisten Gespräche stammen aus Nordamerika, gefolgt von Europa und Asien. Für jedes Dokument erfasst das Verfahren, wie oft die Wortpaare aus den Strategie- und Wettbewerbslisten vorkommen. So erhält jeder Earnings Call einen STRAT- und einen COMP-Wert.
Preise, Margen und Kapazitäten spielen in Earnings Calls eine wichtige Rolle. Wie verbreitet diese Themen sind, zeigt sich bereits daran, wie häufig bestimmte Begriffe (Unigramme) verwendet werden. Über alle Branchen in Europa und Nordamerika hinweg taucht etwa das Wort „price“ (Preis) in rund 90 Prozent der Earnings Calls auf. Auch Begriffe zu Gewinnen, Margen oder Kapazitäten kommen in nahezu allen Earnings Calls vor. Verweise auf Wettbewerb und Wettbewerber finden sich in mehr als der Hälfte der Earnings Calls.
Einzelne Begriffe eignen sich daher nur begrenzt, um auffällige Kommunikation zu erkennen. Wörter wie „price“ kommen so häufig vor, dass sich anhand ihres Gebrauchs kaum zwischen unauffälligen und auffälligen Gesprächen unterscheiden lässt.
Deutlich aussagekräftiger sind Wortpaare. Unter den 30 häufigsten strategiebezogenen Wortpaaren steht „price increase“ (Preiserhöhung) mit Abstand vorn, gefolgt von „margin expansion“ (Margenausweitung) und „margin increase“ (Margenanstieg) (Abbildung 1). Bei den wettbewerbsbezogenen Wortpaaren dominieren Verweise auf die Branche oder einzelne Akteure, etwa „industry will“ (die Branche wird), „other player“ (anderer Marktteilnehmer) und „win win“ (beiderseitiger Vorteil) (Abbildung 2).
Da entscheidend ist, wie die Sprache eines Unternehmens mit jener seiner Wettbewerber zusammenwirkt, ordnet das Verfahren jedem Unternehmen seine Wettbewerber zu. Grundlage sind Informationen aus der Datenbank S&P Capital IQ. Ein Unternehmen hat dort im Median zwölf Wettbewerber, im Mittel 20. Zwei Beispiele veranschaulichen die Zuordnung: Die europäische Fluggesellschaft Wizz Air hat 13 Wettbewerber, darunter Ryanair, easyJet und Lufthansa. Der italienische Motorradhersteller Piaggio hat ebenfalls 13 Wettbewerber, darunter Yamaha, Harley-Davidson und BMW.Beispiele nach Duso et al. (2026), a. a. O.
Die meisten Earnings Calls enthalten nur wenige Strategie- und Wettbewerbswortpaare. Nur ein kleiner Teil weist besonders hohe Werte in beiden Kategorien auf (Abbildung 3). Unter diesen auffälligen Fällen finden sich Wettbewerbergruppen, bei denen mehrere Unternehmen wiederholt gleichzeitig hohe Werte erreichen. Dieses Muster lässt sich für alle Wettbewerbergruppen einzeln prüfen. Die so identifizierten Earnings Calls kommen für eine genauere Prüfung infrage. Die Auswahl lässt sich anschließend weiter eingrenzen, etwa auf Earnings Calls, die zeitlich nah beieinanderliegen oder mehrere Wettbewerber im selben Quartal betreffen.
Die Methode markiert konkrete Verdachtsfälle. Ein Beispiel bilden Earnings Calls aus dem Jahr 2018 von Assa Abloy und Allegion, zwei führenden Anbietern von Sicherheitslösungen. Diese Unternehmen sind in den Daten als Wettbewerber ausgewiesen. Mehrere ihrer aufeinanderfolgenden Earnings Calls zählen zu den obersten fünf Prozent bei Strategie- oder Wettbewerbswortpaaren, teils sogar zum obersten Prozent.Beispiele und Zitate nach Duso et al. (2026), a. a. O.
Am 26. April 2018 hielten beide Unternehmen am selben Tag einen Earnings Call ab. Am Morgen erläuterte Assa Abloy die eigene Preisstrategie:
„In der Region EMEA verzeichnen wir eine deutliche Preisverbesserung. Und wir überkompensieren, würde ich sagen, die Materialkosten in einigen Fällen über die Preissetzung. Ich sehe dort also nicht allzu viele Probleme. Schwieriger war es in Amerika und dann besonders in den USA, wo wir versucht hatten, die Preise zu erhöhen, und wo der Markt dann nicht immer gefolgt ist. […] Materialpreise sind für alle gleich. Und das ist gut so, denn so kann jeder die Preise erhöhen. Es geht eher um den Zeitpunkt, wann die verschiedenen Marktteilnehmer was tun. Wir haben nun im ersten Quartal auch gesehen, dass Wettbewerber Preiserhöhungen angekündigt haben, einige davon sogar erhebliche Preiserhöhungen. […] Insgesamt sind wir zuversichtlich, die Preise nun im zweiten Quartal weiter erhöhen zu können. Und die Lage dürfte sich auf der Preisseite etwas entspannen.“
Am selben Tag führte Allegion einen Earnings Call durch. Ein Analyst verwies dabei ausdrücklich auf die Preisaussagen aus dem Assa-Abloy-Call vom selben Morgen. Daraufhin stellte der Allegion-Vorstand das eigene Unternehmen als Preisführer dar:
„Ich denke, wir sind in einer besseren Position [als Assa Abloy]. Als Preisführer haben wir meiner Meinung nach immer sehr hart daran gearbeitet, den Wert zu erzielen, den unsere Spezifikationen und Produkte verlangen. […]“
Zwei Wochen später, am 8. Mai 2018, sprach Allegion erneut über die eigene Preissetzung:
„Wir haben eine Preiserhöhung zum 1. Juli angekündigt, die vielleicht die größte seit 15 Jahren ist, und ich weiß, dass dies eine disziplinierte Branche ist. Es gibt keinen Grund, warum meine Konkurrenten nicht mitziehen sollten und werden. Es ist wichtig, dass wir unsere Profitabilität schützen. […]“
Dass steigende Kosten die Preise anheben, ist im Wettbewerb normal. Auffällig ist jedoch, wie beide Unternehmen öffentlich darüber sprechen. Assa Abloy nennt den für alle gleichen Kostenanstieg „gut“, weil so jeder die Preise erhöhen kann, und macht den Erfolg vom Mitziehen der Wettbewerber abhängig. In Europa ließen sich die Preise über die Kosten hinaus anheben, in den USA folgte der Markt nicht immer. Zudem bezeichnet Assa Abloy es als „gut“, dass die Wettbewerber im ersten Quartal ebenfalls Preiserhöhungen ankündigten. Allegion beansprucht am selben Tag die Preisführerschaft und kann damit die Unsicherheit auflösen, die Assa Abloy am Morgen zur Reihenfolge der Preisschritte geäußert hatte. Zwei Wochen später erwartet das Unternehmen eine „disziplinierte“ Branche, in der die Konkurrenten mitziehen, und spricht in der Wir-Form davon, die „Profitabilität“ zu schützen. Solche öffentlichen Aussagen verringern die Unsicherheit darüber, ob und wann Wettbewerber ihre Preise erhöhen, und können eine Abstimmung erleichtern.
Es ist also ersichtlich, dass diese Aussagen verschiedene Elemente enthalten, die auf eine Absprache über öffentliche Kommunikation hindeuten. Dieses Beispiel dient aber lediglich der Veranschaulichung und ist noch kein Beleg für eine Absprache. Solche öffentlichen Kommunikationsmuster haben jedoch bereits ein Verfahren der Europäischen Kommission ausgelöst.
Auf Grundlage von Screening-Ergebnissen der hier beschriebenen Methode führte die Kommission am 30. Januar 2024 unangekündigte Nachprüfungen bei mehreren Herstellern von Ersatzreifen durch. Sie vermutete, dass öffentliche Kommunikation, insbesondere Aussagen in Earnings Calls, eine Preiskoordinierung erleichtert haben könnte.
Am 9. Juli 2025 bestätigte das Gericht der Europäischen Union in der Rechtssache Michelin (T-188/24), dass öffentliche Kommunikation, darunter Earnings Calls, als Indiz dienen kann. Zugleich hob es die Nachprüfungsentscheidung teilweise auf, weil die Kommission für einen früheren Zeitraum keine hinreichend belastbaren Indizien vorlegen konnte. Die dort erlangten Unterlagen dürfen daher nicht verwendet werden. Das Screening-Verfahren selbst blieb jedoch unbeanstandet, es wurde lediglich die Beweislage für einen bestimmten Zeitraum bemängelt. Das Urteil legte zudem offen, dass die Kommission hunderttausende Earnings Calls ausgewertet hatte.Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 9. Juli 2025, Rechtssache T-188/24, Michelin/Kommission (online verfügbar).
Kollusion verursacht erhebliche Schäden für Verbraucher*innen, Unternehmen und den Staat. Ihre Aufdeckung scheitert bislang oft daran, dass Absprachen im Verborgenen stattfinden und Kronzeugenprogramme an Bedeutung verlieren.
Das hier vorgestellte Verfahren erschließt öffentliche Kommunikation von Unternehmen als einen bislang ungenutzten Kanal, auf dem Unternehmen ihr Verhalten abstimmen können. Sein praktischer Wert hat sich bereits gezeigt: Es trug zur ersten Nachprüfung der Europäischen Kommission bei, die allein auf öffentlicher Kommunikation beruhte. Wettbewerbsbehörden sollten daher öffentliche Unternehmenskommunikation künftig systematisch in ihre Screeningverfahren einbeziehen.
Auch das Bundeskartellamt erweitert seine Ermittlungsmethoden und setzt dabei zunehmend auf softwaregestütztes Screening. Künftig soll auch künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen.Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 19. Dezember 2024: Jahresrückblick 2024 (online verfügbar). Die hier beschriebene Methode ließe sich in dieses Instrumentarium aufnehmen.
Obwohl das Verfahren in großen Mengen öffentlicher Kommunikation nur besonders auffällige Aussagen identifiziert und damit nur einzelne Nadeln im Heuhaufen findet, kann es abschreckend wirken. Schon das Wissen, dass ihre Kommunikation regelmäßig genauer unter die Lupe genommen wird, könnte Unternehmen dazu bewegen, auffällige Formulierungen zu vermeiden. Das wiederum kann es ihnen erschweren, ihr Verhalten eindeutig aufeinander abzustimmen. So könnte das Verfahren dazu beitragen, Häufigkeit und Dauer von Kollusion zu verringern, selbst wenn einzelne Fälle unentdeckt bleiben.
Vor allem ersetzt das Verfahren aber das aufwendige manuelle Durchsuchen großer Textmengen und macht die Kartellaufsicht bei der Identifikation potenzieller Kollusionsfälle deutlich effizienter. Die fortschreitende Entwicklung großer Sprachmodelle (LLMs) wird diesen Ansatz zukünftig weiter verbessern.
Es zeigt sich, dass KI-gestützte Methoden die Wettbewerbsaufsicht grundlegend verändern. Die systematische Prüfung hunderttausender Dokumente scheiterte bislang am Aufwand. Datengestützte Verfahren machen sie nun möglich und können dadurch die Behörden an zwei Stellen entlasten. Bei der Kartellaufdeckung können knappe Prüfkapazitäten gezielt auf besonders auffällige Fälle gelenkt werden. Und in laufenden Verfahren erleichtern sie zudem die Auswertung großer Mengen eingereichter Unterlagen. Damit erschweren sie das sogenannte „Spamming the Regulator“, bei dem Unternehmen die begrenzten Prüfkapazitäten der Behörden durch eine Flut von Unterlagen gezielt beanspruchen.
Auch in anderen Bereichen der Wettbewerbspolitik können solche Verfahren eingesetzt werden. Dazu zählen etwa das Screening von Vergabedaten, die Missbrauchsaufsicht, die Auswertung von Fusionsentscheidungen sowie die Beobachtung von Preisen und Marktmacht in regulierten Branchen.
Zwei Grenzen bleiben jedoch wichtig. Erstens ersetzen datengestützte Verfahren die fachliche Prüfung nicht. Sie identifizieren Auffälligkeiten, deren rechtliche Relevanz weiterhin der Mensch beurteilen muss. Zweitens ist auffällige Kommunikation zunächst ein Indiz, kein Beweis für einen Wettbewerbsverstoß. Das zeigt auch das Michelin-Urteil. Innerhalb dieser Grenzen können datengestützte Analysen die Wettbewerbspolitik wirksamer und effizienter machen. Das liefert ein Modell dafür, wie sich auch andere Bereiche der Wirtschaftspolitik auf eine breitere empirische Grundlage stellen lassen.
JEL-Classification: C23;D22;L1;L4;L64
Keywords: Communication, Collusion, NLP, Screening, Text Analysis
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2026-39-1
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