Pressemitteilung vom 23. September 2026
DIW-Studie stellt Screening-Verfahren vor, um Wettbewerbsverstöße aufzudecken – Auffällige Aussagen zu Strategie und Wettbewerb in Analystenkonferenzen werden herausgefiltert – Verwenden mehrere Wettbewerber gleichzeitig oder wiederholt dieselben auffälligen Formulierungen, ist das ein Indiz für abgestimmtes Verhalten – Europäische Kommission nutzte Ansatz bereits
Wettbewerbswidrige Absprachen werden in der Regel im Verborgenen getroffen. Doch Unternehmen können auch in aller Öffentlichkeit Signale zu Preisen und Strategien senden, etwa über Pressemitteilungen oder Analystenkonferenzen senden. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) stellt ein Screening-Verfahren vor, mit dem Kartellbehörden solchen Absprachen zwischen Wettbewerbern auf die Spur kommen können. DIW-Ökonomen haben das Verfahren gemeinsam mit Fachleuten der Europäischen Kommission entwickelt. Es sucht nach Aussagen, die Bezüge zur Unternehmensstrategie und zum Wettbewerb verbinden, und prüft, ob Wettbewerber im selben Zeitraum ähnliche Sprachmuster verwenden. Zum Einsatz kam das Verfahren bereits bei Ermittlungen der Europäischen Kommission gegen mehrere Reifenhersteller.
„Öffentliche Kommunikation wurde bisher kaum von der Kartellaufsicht als Informationsquelle genutzt. Hunderttausende Dokumente durchzusehen war schlicht zu aufwendig. Mit unserem neu entwickelten Verfahren können Behörden gezielt die auffälligsten Fälle prüfen, statt auf Hinweise zu warten“, erklärt Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte im DIW Berlin.
Für die Studie wurden rund 367 000 sogenannte Earnings Calls von etwa 15 000 Unternehmen weltweit aus den Jahren 2004 bis 2022 analysiert. Earnings Calls sind vierteljährliche, öffentlich zugängliche Gespräche börsennotierter Unternehmen mit Investor*innen und Analyst*innen. Das Verfahren durchsucht die in der Regel auf Englisch stattfindenden Gespräche nach festgelegten Wortpaaren, die Wettbewerbern wichtige Signale senden können. Einige beziehen sich auf Strategien (etwa „price increase“ oder „capacity discipline“), andere auf die Branche oder Wettbewerber („whole industry“ oder „win-win“). Relevant ist es, wenn beides zusammenkommt.
Etwa ein Fünftel der untersuchten Gespräche enthält sowohl Aussagen zur Unternehmensstrategie als auch Bezüge zum Wettbewerb. Für sich genommen ist das noch nicht problematisch. Erst wenn auch mehrere Wettbewerber im selben Zeitraum wiederholt ähnliche Signale senden, ist dies ein Indiz für Kollusion – also wettbewerbsverzerrende Absprachen. In der US-Luftfahrt ging beispielsweise das Sitzplatzangebot auf einer Strecke zurück, wenn die dort konkurrierenden Fluggesellschaften gleichzeitig von „Kapazitätsdisziplin“ sprachen.
„Auffällige Aussagen sind noch kein Beleg für eine Absprache. Das Screening zeigt aber den Wettbewerbsbehörden, wo sie genau hinschauen sollten“, erläutert Studienautor Carl Kreuzberg.
In der Praxis kam das im DIW Berlin entwickelte Verfahren bereits zum Einsatz: Ergebnisse des Screenings führten im Januar 2024 zu unangekündigten Nachprüfungen bei mehreren Reifenherstellern durch die Europäische Kommission. Die Kommission vermutete, dass öffentliche Kommunikation Preisabstimmungen erleichtert haben könnte.
Kartelle verursachen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Studien zufolge treiben sie die Preise im Durchschnitt um rund 15 Prozent nach oben. Aufdecken lassen sie sich nur schwer, weil sie meist im Verborgenen stattfinden. „Mit der Sprachanalyse können die Behörden ihre knappen Ressourcen auf besonders auffällige Fälle konzentrieren“, sagt Duso. „Die neuen Analysemöglichkeiten könnten außerdem abschreckend wirken und Abstimmungen über öffentliche Kommunikation erschweren.“ Die Studienautoren empfehlen daher den Wettbewerbsbehörden, Unternehmenskommunikation in ihre Screening-Verfahren einzubeziehen. Die fachliche und rechtliche Prüfung durch Menschen bleibt dabei unverzichtbar.
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Wie Unternehmenskommunikation Kartelle verrät: Nachgeforscht bei Carl Kreuzberg
Themen: Wettbewerb und Regulierung