Nicht-referierte Aufsätze
Jochen Pimpertz, Maximilian Stockhausen
In: IW-Trends - Vierteljahresschrift zur empirischen Wirtschaftsforschung 53 (2026), 2, 3–23
Die Sorge vor Armutsgefährdungsrisiken im Alter motiviert eine Vielzahl von Reformvorschlägen, die vor allem die gesetzliche Rentenversicherung um zusätzliche Umverteilungselemente ergänzen wollen. Der Begründungszusammenhang führt jedoch in die Irre, denn von der Höhe einer gesetzlichen Rente kann nicht treffsicher auf mögliche Armutsgefährdungsrisiken geschlossen werden. Der Wohlstand im Alter wird nämlich nicht nur über gesetzliche, betriebliche und private Renten abgesichert, sondern auch über Vermögen. Auf Basis von Befragungsdaten der Deutschen Bundesbank zur Einkommens- und Vermögensausstattung der privaten Haushalte ergibt sich eine ausschließlich einkommensbezogen ermittelte Armutsgefährdungsquote von 17,8 Prozent – bezogen auf Personen aus Haushalten, in denen der Haupteinkommensbezieher eine gesetzliche Altersrente erhält. Rechnet man die Vermögenswerte dieser Gruppe in eine hypothetische Rentenzahlung um, sinkt die Quote dagegen auf 11 Prozent. Offenkundig gelingt es nicht nur dem Großteil der Bevölkerung, ihren Ruhestand über beide Wohlstandsquellen abzusichern. Auch in der Gruppe der gesetzlichen Altersrentner, die nach konventioneller Definition als armutsgefährdet gelten, trägt das Nettovermögen häufig zu einer armutspräventiven Absicherung des Wohlstands bei. Die Implikationen für die Alterssicherungspolitik sind weitreichend: Statt den Versicherungscharakter der gesetzlichen Rentenversicherung mit Verweis auf vorgebliche Versorgungsmotive aufzuweichen, sollte die bestehende Sicherungsarchitektur mit wenigen Anpassungen erhalten bleiben.
Keywords: Gesetzliche Rentenversicherung, Armut, Armutsgefährdung im Alter