Die große Mehrheit der Bürger in Ost- wie auch in Westdeutschland spricht sowohl dem Staat als auch privaten Akteuren eine Zuständigkeit bei der finanziellen Absicherung der Familie, der Vorschul- und Schulkinderbetreuung und der Betreuung alter Menschen zu. Zu diesem Ergebnis kommt das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 37/2004 auf der Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).
Insbesondere im Bereich der Vorschulbetreuung wird mit 39% der Befragten am häufigsten eine staatliche Zuständigkeit gesehen, während mit 23% dem Bereich der Nachmittagsbetreuung von Schulkindern im Vergleich die meisten Personen eine private Zuständigkeit zusprechen. Ein staatlich unterstützter Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur ist somit auch im Urteil der Bevölkerung sinnvoll, wie auch andere repräsentative Umfragen belegen. Im Ost-West-Vergleich sind die Präferenzen besonders hinsichtlich der Betreuung von Vorschul- und Schulkindern sehr unterschiedlich: So sehen ostdeutsche Befragte eine Zuständigkeit hier mit 47% bzw. 37% eher im staatlichen und nur mit 6% bzw. 10% im privaten Bereich. Bei den Westdeutschen sind es 37% bzw. 25%, die eher staatliche Kräfte gefordert sehen. Immerhin 16% bzw. 26% der Westdeutschen sehen in diesen Bereichen eher eine Zuständigkeit privater Kräfte. Bei der Betreuung alter Menschen sehen hingegen westdeutsche Befragte die Zuständigkeit eher beim Staat. Für alle familienpolitischen Bereiche gilt, dass Personen mit einem höheren Haushaltseinkommen die Zuständigkeiten eher bei privaten Kräften sehen als andere.
Damit auch einkommensschwächere Gruppen Infrastrukturangebote für Familien nutzen können, muss die staatliche Förderpolitik insgesamt so ausgerichtet sein, dass sie auch unterschiedlichen privaten Angeboten zu Gute kommt. Eine größere Mischung von staatlichen, marktwirtschaftlichen und anderen privaten Angeboten bei der Betreuung von Kindern und älteren Menschen erfordert ferner eine staatlich organisierte Qualitätssicherung, die alle Anbieter betrifft.